Maskenpflicht am Brett, ja oder nein?

In aller Kürze ein wichtiger Hinweis, der nicht nur die Jugend im Schachverband Münsterland, sondern eigentliche alle Schachspieler in NRW betrifft. Dem Spielausschuss des Verbands liegt eine schriftliche Einschätzung des Ordnungsamt in Münster vor, alle anderen Städte und Gemeinden konnten und wollten wir aus nachvollziehbaren Gründen und aufgrund der aktuellen Überlastung der Behörden nicht befragen:

«Darauf [auf Tragen des medizinischen Mund-Nase-Schutzes, der Autor] kann nach § 3 Absatz 2 Nr. 12 CoronaSchVO ausnahmsweise  u. a. während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist. Diese Maskenbefreiung soll eine nicht gesundheitsgefährdende Sportausübung ermöglichen. Das Tragen einer Maske während des Schachsports ist nicht gesundheitsgefährdend in diesem Sinne.»

Jedem Ausrichter in NRW und auch im Verband sollte nun klar sein, dass er sich entweder bei seiner lokalen Behörde rückversichert oder das Tragen einer Maske direkt verpflichtend macht. Ein Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung des Landes NRW zieht mittlerweile empfindliche Geldbußen nach sich. Aus diesem Grund hat der Spielausschuss im Hygienekonzept der Verbandsjugend auch das permanente Tragen einer Maske festgeschrieben.

Eine Antwort des Landessportbund auf unsere Fragen haben wir leider noch nicht erhalten. 

[Update 30.11.21] Die im Beitrag «Corona, Schach und das leidige Maskenthema» erwähnte Studie hat nun auch ihren Einzug in die Mainstream-Medien gehalten:

«Bei Superspreadern nützen auch Lüften und Masken nichts mehr» (faz, 27.11.21)

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